Unterstützung im Alltag finanzieren

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Ein Budget der Pflegeversicherung, mit dem Sie unter anderem anerkannte Alltagshilfe bezahlen können.

Wer hat Anspruch?

Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Die Höhe ist für alle Pflegegrade gleich.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

bis zu 131 € pro Monat

bis zu 1.572 € pro Kalenderjahr

Ihr verfügbares Budget hängt von bereits genutzten und angesparten Beträgen ab. Wie viel noch zur Verfügung steht, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Kann ich den Betrag ansparen?

Ungenutzte Beträge können Sie ansparen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr sind grundsätzlich bis zum 30. Juni des folgenden Jahres nutzbar.

Wofür kann ich ihn bei S-Line nutzen?

S-Line ist vom LASV Brandenburg nach § 45a SGB XI anerkannt. Für unsere anerkannten Leistungen können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Betrag ist zweckgebunden: Er wird für tatsächlich entstandene Kosten erstattet und nicht pauschal ausgezahlt.

Unsere Leistungen ansehen

Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI

Sie möchten Ihren Entlastungsbetrag nutzen?